Mit zunehmenden Umweltbewusstsein spielt die Pflege und Unterhaltung des Grüns und insbesondere der Gehölze in Freianlagen wie Parks, Gärten oder an Straßen eine wichtige Rolle. Weitere Bedeutung erhält der Bereich Baumpflege durch den alten Alleenbestand. Diese Entwicklung erfordert einen Spezialisten, der in der Lage ist, alle den Baum und sein Umfeld betreffende Faktoren abzuschätzen und entsprechende Baumpflegearbeiten einleiten zu können.
Voraussetzungen:
Es besteht eine bundeseinheitliche Verordnung über die Prüfung „Geprüfte/r Fachagrarwirt/in Baumpflege – Bachelor Professional Baumpflege“ vom 2. Dezember 2020.
Zur Prüfung ist zuzulassen, wer die Anforderungen des § 53c BBiG erfüllt und Folgendes nachweist:
- eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in den anerkannten Ausbildungsberufen Forstwirt/Forstwirtin, Gärtner/Gärtnerin oder Landwirt/Landwirtin
- ODER eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und eine auf die Berufsausbildung folgende, mindestens dreijährige Berufspraxis
- ODER eine mindestens fünfjährige Berufspraxis.
Die Berufspraxis muss i. e. S. in der Baumpflege abgeleistet worden sein. Abweichend kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere
Weise glaubhaft macht, eine berufliche Handlungsfähigkeit erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigt. Die Entscheidung über eine solche „Sonderzulassung“ trifft der Prüfungsausschuss.
Bildungseinrichtungen:
Die bundesweit derzeit vorhandenen Bildungseinrichtungen für die Fortbildung Geprüfter Fachagrarwirt Baumpflege – Bachelor Professional Baumpflege finden sich mit Details und Links auf den Internetseiten von GALABAU CAMP.