Mit der Teilnahme am Viralspot-Wettbewerb erklärt sich jeder Einzelteilnehmer*in sowie alle Mitglieder der teilnehmenden Teams (nachfolgend die „Teilnehmer“ genannt) mit den folgenden Teilnahmebedingungen einverstanden:
1. Veranstalter des Viralspot-Wettbewerbs ist das Ausbildungsförderwerk Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e. V., Alexander-von-Humboldt-Straße 4, 53604 Bad Honnef (nachfolgend "AuGaLa" genannt).
2. Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich natürliche Personen, die Studierende oder Absolventen*innen der ifs internationale filmschule köln gmbh (nachfolgend „ifs“ genannt) sind. Die von den Teilnehmern angegebenen, persönlichen Daten müssen wahrheitsgemäß und vollständig sein. Teilnehmen können sowohl Einzelpersonen als auch Teams. Jede Person darf nur einmal an dem Wettbewerb teilnehmen, d. h. entweder als Einzelperson oder in einem Team.
3. Die Rahmenbedingungen des Viralspot-Wettbewerbs des AuGaLa:
a. Die Viralspots sollen auf den Beruf des Landschaftsgärtners aufmerksam machen und potenzielle Auszubildende im Garten- und Landschaftsbau sowie Multiplikatoren als Zielgruppe umfassen.
b. Das AuGaLa bietet ein Briefing für Wettbewerbsteilnehmer mittels Hintergrundgespräch – diese Informationsveranstaltung des AuGaLa ist für Teilnehmer verpflichtend. Die Informationsveranstaltung des AuGaLa zum Viralspot-Wettbewerb findet statt am Mittwoch, den 13. März 2013, um 15.00 Uhr im:
Ausbildungsförderwerk Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e. V.
Haus der Landschaft
Alexander-von-Humboldt-Straße 4
53604 Bad Honnef
Die Reisekosten werden nicht erstattet.
c. Auf Grundlage aller Informationen reichen die Teilnehmer ihr Exposé für einen maximal 60 Sekunden langen Viralspot ein.
d. Der Viralspot muss geeignet sein für die Verbreitungswege:
d.1. YouTube, Clipfish, myvideo, sevenload, vimeo etc.
d.2. Facebook, Twitter etc.
d.3. AuGaLa-/BGL-Online-Auftritte (BGL: Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e. V.)
d.4. AuGaLa-/BGL-Veranstaltungen
e. Eine Jury, unter Beteiligung von Vertretern der ifs (2 Personen) und des AuGaLa (3 Personen) mit je einer Stimme, beurteilt die Exposés nach eigenem freiem Ermessen. Die Benachrichtigung über den Gewinn erfolgt schriftlich.
f. Das AuGaLa prämiert:
• den ersten Platz mit 3.000 Euro
• den zweiten Platz mit 1.500 Euro
• den dritten Platz mit 750 Euro
g. Das AuGaLa entscheidet frei über die Umsetzung der prämierten Exposés. Im Falle der Umsetzung eines prämierten Exposés unterstützt das AuGaLa finanziell – durch Förderung der tatsächlichen Produktionskosten, maximal jedoch je realisiertem Viralspot mit 10.000 Euro.
h. Die Finanzierung der Produktionskosten und Nutzungsrechte der Parteien regelt für jeden realisierten Viralspot im Detail ein Produktionsvertrag.
4. Timing:
a. Ab Februar 2013: Ausschreibung des Wettbewerbs an der ifs
b. 13. März 2013: Informationsveranstaltung des AuGaLa im Haus der Landschaft, Alexander-von-Humboldt-Straße 4, 53604 Bad Honnef
c. 12. Mai 2013: Fristende Einreichung der Exposés
d. Ende Mai 2013: Jurysitzung und Preisverleihung
e. Juni bis August 2013: Produktion Viralspot
f. ab September 2013: virale Verbreitung des Spots
5. Die Teilnehmer*innen sind ausdrücklich damit einverstanden und willigen schriftlich mit Einreichung des Exposés ein, dass das von ihnen eingesandte Exposé im Falle der Prämierung sowie die daraus entstehenden Viralspots vom AuGaLa zu gewerblichen und nicht gewerblichen Zwecken nicht-exklusiv genutzt werden. Die Teilnehmer, die die prämierten Exposés entwickelt haben, räumen dem AuGaLa zu diesem Zweck unentgeltlich das nicht-exklusive räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkte Recht ein, das Exposé und die daraus resultierenden Viralspots unter Wahrung der Urheberpersönlichkeitsrechte zu nutzen. Dies beinhaltet die Nutzung für alle bekannten Nutzungsarten, insbesondere die Nutzung zur Werbung in sämtlichen Medien (etwa TV, Zeitungen, Zeitschriften, Internet) und in gedruckten Publikationen (etwa Kataloge, Bücher, Prospekte). Das AuGaLa ist berechtigt, nicht-exklusive Nutzungsrechte an Dritte zu vergeben. Die ifs erhält an den realisierten Viralspots, die nicht-exklusiven und nicht kommerziellen Nutzungs- und Verwertungsrechte. Sämtliche Rechte an den nicht-prämierten Exposés verbleiben ausschließlich bei den jeweiligen Teilnehmern, die diese entwickelt haben.
6. Die Teilnehmer*innen, die die prämierten Exposés entwickelt haben, sind ferner damit einverstanden, dass das AuGaLa bei der Nutzung des jeweiligen Viralspots auf eine Nennung des Namens des Teilnehmers, der Teilnehmerin verzichtet. Dies gilt insbesondere für die Nutzung über das Internet und für Werbematerialien des AuGaLa oder von zur Nutzung berechtigten Dritten.
7. Die Teilnehmer*innen, die die prämierten Exposés entwickelt haben, haben keinen Anspruch darauf, dass das von ihnen eingesandte Exposé vom AuGaLa tatsächlich genutzt wird, insbesondere über das Internet öffentlich zugänglich gemacht, auf sonstiger Art und Weise veröffentlicht oder verbreitet wird.
8. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.